Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Diebesgalgen

Diebesgalgen

  • mandat, daß diejenigen weibsbilder, so einen soldaten zur desertion verführen, sonder proceß und ohne einige gnade an den diebesgalgen gehenkt werden sollen
    1751 ZRG. 3 (1864) 117