Diebsglöcklein
Diebsglöcklein
II
Glocke, die den Zusammentritt eines peinlichen Gerichts kundtut
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hora 6. das erstemal, media 7. das andermal das diebsglöcklein über landprocurator gelitten und er zu peinlichen rechten fürgeführt1619 WürtLTA.² III 208