Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Diebsbande

Diebsbande

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  • mit ihrer diebesbande ... bey tag als bey nacht diebstähle ... begangen
    1718 ZRG. 3 (1864) 113
  • beschwerende umstaͤnde sind ... wenn der diebstahl von einer diebsbande unternommen
    1794 CCTher. 94 § 11
unter Ausschluss der Schreibform(en):