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Dienstmann

, Dienstleute
A in Althochdeutschen Glossen
B Ministeriale verschiedenen Ranges
    I bloße Übersetzung für ministerialis 
    II in Friaul: Mann mit niederen Diensten, Hintersasse?
    III Angehöriger eines besonderen, aus der Unfreiheit sich erhebenden Standes, der zu Verwaltungs- oder Kriegsdiensten, meist gegen Lehen, verpflichtet ist
    • 1 Rechte und Pflichten sind örtlich sehr verschieden, da die Ministerialität bereits eine lange Entwicklung hinter sich hat, bis sich die deutsche Urkundensprache durchsetzt
    • 2 die ursprüngliche Unfreiheit geht hervor
      • a aus der Zusammennennung mit Eigenleuten 
      • b aus der Gegenüberstellung zu den 1Freien 
        • -- auch in Dörfern
    • 3 in den Rechtsbüchern
      • a zwar unfreien oder minderfreien Standes
      • b jedoch im sechsten Heerschild
    • 4 er gilt als Freier
    • 5 Rechte und Pflichten
      • a Treueeid
      • b passive Lehensfähigkeit, der Besitz eigener Leute
      • c besonderer Gerichtsstand
        • -- gekaufter Dienstmann einer, der sich mit Handelsgeschäften abgibt
    • 6 unterschiedliche Gruppen
      • a des Reiches Dienstmann 
      • b des Gotteshauses Dienstmann und ähnlich(es)
      • c in Österreich synonym mit Osterherr, Steierherr, zuweilen auch Dienstherr und Landherr
      • d Inhaber eines Hofamts; die vier Dienstleute
      • e (ein-)geborener Dienstmann, wohl übersetztes Lehnwort ingenuus; ob alle Inhaber von Hofämtern?
      • f weltliche und Ordensritter
    • 7 formelhafte Zusammenstellungen
    • 8 Verhältnis zwischen Dienstmann und Ritter
    • 9 nicht zum niederen Adel aufgestiegene Dienstleute
      • a waffenfähige Bauern
      • b zu Botendienst verpflichtet (wohl Nachfolger der früheren Scharmannen)
      • c mit unbestimmter Dienstpflicht
    • 10 freie Dienstleute am Niederrhein und in Westfalen
    • 11 übertragen
      • a Minnedienst
      • b Dienstmann Gottes 
C wer zu Geld- oder Frondienstleistungen an den Leib- oder Grundherrn verpflichtet ist
    I (absichtliche?) Verwechslung mit Zinsmann
    II überhaupt grundherrlicher Untertan, Frondienstpflichtiger
D Söldner, Landsknecht, Kriegsmann
E Beamter, Angestellter
    I allgemein
    II insbesondere niederen Grades wie Gerichtsbote und dergleichen
F im Haus- und Gewerbewesen
    I allgemein: derjenige, der persönliche Dienste leistet
    II Dienstbote, Knecht, Magd
Ministerialenbesitz
Ministerialenrecht
Abstammung aus Ministerialengeschlecht
II Dienstbarkeit, Hörigkeit
  • 1
  • 2 übertragen: Ort, dessen Bewohner mit dieser Dienstbarkeit belastet sind (Gegensatz zu den besser gestellten prochien van s'graven propre) 
Vorrechte des Ministerialenstandes
Sondergericht der Ministerialen
Lehen nach Ministerialenrecht
I besonders in Westfalen
II in Luzern (Abtei Murbach)
I von einem Dienstmann verliehenes Lehen
II von einem Dienstmann getragenes Lehen