Dienstwandel
Dienstwandel
Zuschlag bei verspäteter Dienstreichung
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wann der dienstwandl zu nehmen und ob selber nur so oft als an seiten des grundherrns ... das grundbuch offen gewesen, zu nehmen seie1752 Chorinsky,Mat. III 46
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den grund-dienst und wandel auch bey ereignender verzöherung in entrichtung des grunddiensts, oder begehrung der gewöhr, den dienst-wandel, gewöhr-wandel und andere dergleichen anlagen1752 Greneck 147 Faksimile