Dienstwandel

Zuschlag bei verspäteter Dienstreichung
  • wann der dienstwandl zu nehmen und ob selber nur so oft als an seiten des grundherrns ... das grundbuch offen gewesen, zu nehmen seie
    1752 Chorinsky,Mat. III 46
  • den grund-dienst und wandel auch bey ereignender verzöherung in entrichtung des grunddiensts, oder begehrung der gewöhr, den dienst-wandel, gewöhr-wandel und andere dergleichen anlagen
    1752 Greneck 147 Faksimile