Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Dingarbeit

Dingarbeit

Werkvertrag der Steiger als Unternehmer eines bestimmten Teils der Grubenarbeit
  • läuft zuweilen mancher nach dingarbeit, der da nicht kann sein eigen haus eine woche fursorgen, wir geschweigen, daß sie einen schacht mit gezau und anderer arbeiterlohn vorlegen sollten
    1606 MansfeldBergbUB. 504