Dingelgeld
Dingelgeld
I
Abstandsgeld beim Eintritt in einen Kauf, das der Vorkaufsberechtigte dem ersten Käufer zahlt
- Rügen/Berghaus I 335 Faksimile
II
"Dingschoß, Gerichtspfennig, Abgabe der gerichtsangehörigen Bauern" Lasch-Borchling I 428