Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Domkellner

Domkellner

Verwaltungsbeamter des Domkapitels
  • furfallender brüchten und excessen anslagh und underscheidt zu machen, soll hinfüro bei dem herren thumbkelner und beisitzeren, nitt aber bei die gograffen stehen
    1592 WestfLR. 135
unter Ausschluss der Schreibform(en):