Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Domschule

Domschule

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vom Domkapitel unterhaltene, ursprünglich für die künftigen Domherrn bestimmte Schule
Sachhinweis: F. C. v. Moser, Über die Regierung der geistlichen Staaten in Deutschland (Mannheim 1787) 94
  • ire thuembschulen mit tauglichen preceptorn versehen
    1562 Salzburg/Nyström,Schul. 35
  • auf dem thumbfreithof, darinnen biszheros die thumbschuel gehalten worden
    1591 Nyström,Schul. 35
unter Ausschluss der Schreibform(en):