Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Doppeltgroten

Doppeltgroten

eine im unteren Wesergebiet verbreitete Silbermünze im Wert von zwei Groten (Groschen I)
vgl. Münzsorte
Sachhinweis: Schrötter,MünzWB. 243 f.
  • doppeltgroten oder marien-groschen ... anzunehmen ... verbotten
    1717 BremPolO.(1732) 1060