Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1Dorf

I althochdeutsche Glossen
II ländliche geschlossene Siedelung, meist niederster selbständiger kommunaler Verband
  • 1 Landgemeinde, übertragen: Dorfeinwohnerschaft
  • 2 Gegensatz zur Stadt
    • -- insbesondere im Zunftrecht
  • 3 Formeln
    • -- in Mehrfachformeln insbesondere bei Aufzählung von Herrschaftsteilen
III insbesondere die Ortschaft im Gegensatz zu den unbewohnten Außenteilen
  • 1
  • 2 Formeln zur Bezeichnung des mit Häusern bestandenen und des unbewohnten Teils der Dorfgemarkung
    • a Dorf und Feld 
    • b sonstige
IV Ortsteil
  • 1 einer Stadt- oder Marktgemeinde
  • 2 einer Landgemeinde, insbesondere der namengebende
  • 3 Dorf und Berg tiefgelegener Hauptort und hoch gelegener Nebenort
V besondere Wendungen
  • 1 für Neuanlegung eines Dorfes
  • 2 für Erhebung eines Dorfes zur Stadt
  • 3
    • a die Dorfordnung beschwören
    • b ins Dorf gehen Gesellschaft (insb. im Wirtshaus oder in der Kunkelstube) aufsuchen
      • -- auch vom Betteln der Zigeuner
  • 1 in einer deutsch-schwedischen Urkunde entspricht der schwedischen Bedeutung "Ort "; hier sogar Stadt
  • 2 Acker, Hufe, Landgut