Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Dorfsgenosse
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Dorfgeld
Dorfgemark
2Dorfgemärke
Dorfsgemarkung
Dorfgemeinbrunnen
Dorfgemeinde
Dorfgemeindschaft
Dorfsgemeiner
Dorfgeneralakziseeinnehmer
Dorfgenossame
Dorfsgenosse
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vollberechtigter Gemeindebewohner
- kein hofgnossen oder dorfßgnosen anzenehmen ... macht haben1525 SGallenOffn. I 23Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- sich ... nachpurlich erzeigen, wie gut dorfgenossen und gemeinder1563 ZSchweizR. 22 (1882) RQ. 55
- ain jeder gmainds- und dorfsgnoss1613 SGallenOffn. II 105Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- daß under den Strängelbacheren nur die dorffsgenoßen verstanden ... sein1678 ArgauLsch. I 117Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- soll auch keiner sein [Alp-]recht ... einem äüsseren und frömbden, sondren nur den einheimbschen und dorfsgenossen ... verleichen1695 Niedersimmental 143Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- die ... ynsess ... gehalten, ... ire schuldige frondienst gleich ein anderer dorffsgnoss ... abzustatten1720 ZürichOffn. I 26Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- mitbürgern, stadt-, markts- oder dorfs-genossen soll das einstandrecht gegen einem fremden zukommen1722 CCBrandenbCulmb. II 1 S. 200Faksimile - in Google Books