Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Dorfstraße

Dorfstraße

Straße in einem Ort
  • daß alle anstößer an der dorf- und nebenstraßen, die große landstraß allein ausgenommen, ..., dieselben in ihrem eigenen und ohne der gmeind cösten in gutem brauchbahrem stand erhalten sollen
    1734 ArgauLsch. I 577