Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Dotallehenleute

Dotallehenleute

  • daß dem pfarrer ... die erb-gerichtsbarkeit über diese dotal-lehn-leute ... zustehe, ... aus der natur derer dotal-lehn-güther ... folget
    1744 Klingner III 213
unter Ausschluss der Schreibform(en):