Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Drittmannsansprache

Drittmannsansprache

fremder Anspruch
  • auf absterben den eint oder andern geschwisterten kan der besizer des guths des abgestorbenen antheil, wie auch jezt theilbaren bäum oder drittmans-ansprach sich unpartheyisch zuschätzen und gegen bezahlung der schazung zueignen lassen
    1810 Niedersimmental 234