Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Drittmannsansprache
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Drittmannsansprache
fremder Anspruch
- auf absterben den eint oder andern geschwisterten kan der besizer des guths des abgestorbenen antheil, wie auch jezt theilbaren bäum oder drittmans-ansprach sich unpartheyisch zuschätzen und gegen bezahlung der schazung zueignen lassen1810 Niedersimmental 234Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"