Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): du
Artikel davor:
Drudenhenker
Druderei
drudus
(Drumpel)
(Drung)
(Druppel)
Druschemann
(drüstemen)
(Drutzel)
(Druye)
du
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
als Anrede niederer durch höhere Personen, sowie Gleichgestellter untereinander
vgl.
duzen
- das verdroß den carmesirer, und sprach, warumb er ihn du hieß, so er ein magister wer der siben freien kuͤnsten1560 Pauli,Schimpf(Bolte) II 97 nr. 855
- beym ... ober-hof-gerichte eingeführet ist, daß alle land- und gerichts-knechte, wie scharf-richter und juden, wenn citationes an sie ergehen, du getitult werden1753 Klingner III 776Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- den meister sollst du er'zen und den gesellen du'zen und hart er ein bart bis auf die schuh, so heißt es: bruder du und duoJ. Nyrop,HdvDanm. 58