Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Duldung

Duldung

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
  • aus dem rechte des einen folgt die pflicht des andern zur leistung oder duldung dessen, was die ausübung des rechtes erfordert
    1794 PreußALR. Einl. § 92
unter Ausschluss der Schreibform(en):