Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): eben

eben

ags. eban; nd. effen, even(e); fries. even(e), ivin, efne und ähnlich
passend, geschickt
-- quitt
-- gleichmäßig
-- gleich
-- ebenbürtig
  • de kinder hadde van sienen even wive
    1327 KampenStR. I 7
--
  • eben in der zeit sollen sie des widderkaufs nicht mechtich sein [in derselben Zeit]
    1431 BergeUB. 208
-- gerade Zahl
  • jr [der fürleger] sol ort sein, dy der herr gesetztt hat. unnd nicht eben 
    oJ. Ruprecht 344
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unter Ausschluss der Schreibform(en):
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