Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Eheerbe

Eheerbe

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
leiblicher Erbe
  • wollen die eerben daß haupt lösen, so soll man jnen daß, deß dritten pfennings näher gëben
    1403 Schauberg,Z. 2 (1847) 69
unter Ausschluss der Schreibform(en):