Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Eheverkommnis

Eheverkommnis

  • 1616 WaadtStat. 34
  • wann ... zwey eheleute ... mit einander eine eheverkommnusse aufrichten wollen
    BernGS. 1762 40
  • verträge ... welche eheleute über ihr gegenseitiges erbrecht schließen, [heißen] eheverkomnisse 
    1827 BernCGB. 896
  • Huber,PrivR. IV 464 n. 8