Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ehrenbusch

Ehrenbusch

  • [auf dem Erntefeld] wird auf das [der Herrschaft zustehende] zehend-maͤndel ein ehren-busch, halben schopf, reiß von N. oder anderes zeichen gemacht
    1752 Greneck Anh. 26
unter Ausschluss der Schreibform(en):