eidmäßig
eidmäßig
dem Eid gemäß
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welcher ... seine relation aydt- und wahrheitsmässig abzustatten haben wird1707 SudetenHGO. Art. 16 § 3 Faksimile
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nach der ... taxe eydmäßig taxiren1712 CCPrut. III 143 Faksimile