Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): einbeschließen
Artikel davor:
Einbehörungeinforderung
einbekennen
Einbekenntnis
Einbekennung
einbekommen
Einbeleitung
einberechtigt
einberichten
einberufen
einbeschlagen
einbeschließen
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
I
jemanden einschließen
- ob ein sun sinen vatter oder muoter ... inbeschlüsset1438 SchweizId. IX 721Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
II
ein Grundstück verschlagen, einhegen
- inbeschloßner hof1429 GrW. IV 300Faksimile (ca. 300 KB)
- inbeschlossen gut1534 HönggMeierg. 9
- gütern, syend berg, vorsäss oder andere ligend und inbeschlossne stück1560 JaunLR. 22Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "E-Periodica. Schweizer Zeitschriften Online"
- 1588 ZürichOffn. I 182
Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- 1605 GrW. I 90
Faksimile (ca. 232 KB)
- wie der weysen güter inbeschlossen ... werden sollen1616 WaadtStat. 34Faksimile (ca. 251 KB)
- uon der almend wegen, so si inbeschlossen vnd in zins geleit hantoJ. BernStR. I 203
- SchweizId. IX 722
Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons