Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Einbindung
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Einbinderlohn
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Einbindgeld
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I
Taufgeschenk
bdv.:
Eingebinde
vgl.
Einbindgeld
- 1674 SchweizId. V 452
Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
II
fehlerhaft für Entbindung
- ledigung und einbyndung aller der, die in pflicht hertzog F.s1462 Pforzheim/SchrBodensee 17 (1888) Urk. 2
III
Verhängung
- durch einbindung deß geistlichen banns1670 Abele,Unordn. III 268Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
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Einbitte
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Einbittgulden
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1einboren
2einboren