einbitten
einbitten
I
um Aufnahme bitten
I 1
in Verwandtschaft
- SiebbWB. II 141
I 1 –
"wird von der Braut gesagt, wenn sie die Eltern und nächsten Verwandten des Bräutigams in ihrer ersten Versammlung das erste Mal feierlich besucht und von ihnen als Kind und Freundin aufgenommen zu werden bittet, wobei sie heschenkt [!] und die ganze Versammlung bewirthet wird." Schröer,UngWB. I 246