Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): einfällig
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(einfährtig)
Einfahrtpfennig
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Einfall
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I
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- werd zake, dat dese coep ... invallich werde1431 Schiller-Lübben VI 167Faksimile (ca. 230 KB)
II
- ist diß gut einfellig1467 BadGLArch. [Schauenburger Zinsbuch (Handschrift) 21b]
- güter, die ... auf leib und leben eines besitzers ... verliehen sind, sind unter den namen ... ein ... fällige güter bekant1808 Reyscher,Ges. XVI 1 S. 81Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- git 2 cappen und ist einvelligoJ. BadGLArch. [Schauenburger Zinsbuch (Handschrift) 20a]
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einfalt
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