einfällig
einfällig
II
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ist diß gut einfellig1467 BadGLArch. [Schauenburger Zinsbuch (Handschrift) 21b]
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güter, die ... auf leib und leben eines besitzers ... verliehen sind, sind unter den namen ... ein ... fällige güter bekant1808 Reyscher,Ges. XVI 1 S. 81 Faksimile
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git 2 cappen und ist einvelligoJ. BadGLArch. [Schauenburger Zinsbuch (Handschrift) 20a]