Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): einfältig
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(einfährtig)
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Einfahrung
Einfall
einfallen
einfällig
Einfallung
Einfalt
einfalt
- 1 einfach, schlicht, redlich
- 2 einfältige Wunde Wunde, die nicht blutet und keine Lähmung zur Folge hat (ZRG.2 Germ. 41 (1920), 107. 111. 121)
II geistig beschränkt
III in Demutsformel