Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Einfahrer
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Einfahrer
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I
"Bergbeamter, welcher über mehrere Geschworenen gesetzt war und die Oberaufsicht über den Bergbau in den unter denselben stehenden Distrikten führt; bisweilen aber auch nur Titel eines Geschworenen" Veith,Bergwb. 139
- die einfahrer ... hinschickenJoachimsthalBO. 1548 II 25Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- damit ... die steiger ihr amt thun, ist ... ein ein- oder nachfahrer oder stollen-vorsteher bestellt1665 Seckendorff,Fürstenstaat 406Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- so unser einfahrer die zechen befahren1698 Span,Bergurthel 61Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
II
wer die Alm bezieht
- die albmgesellen vnd einfarer ainer yeden albm1558 Peetz,VwStud. 372Faksimile - in Google Books
IV
wer Balken in die Mauern des Nachbarn einzieht
- Stallaert II 13
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