Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Einfahrer

Einfahrer

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:

I "Bergbeamter, welcher über mehrere Geschworenen gesetzt war und die Oberaufsicht über den Bergbau in den unter denselben stehenden Distrikten führt; bisweilen aber auch nur Titel eines Geschworenen" Veith,Bergwb. 139
  • die einfahrer ... hinschicken
    JoachimsthalBO. 1548 II 25
  • damit ... die steiger ihr amt thun, ist ... ein ein- oder nachfahrer oder stollen-vorsteher bestellt
    1665 Seckendorff,Fürstenstaat 406
  • so unser einfahrer die zechen befahren
    1698 Span,Bergurthel 61
II
wer die Alm bezieht
III Zugezogener
IV wer Balken in die Mauern des Nachbarn einzieht
unter Ausschluss der Schreibform(en):
unter Ausschluss der Schreibform(en):