Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Einfahrung
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einethalb
einfach
einfächtig
einfahren
Einfahrer
Einfahrt
Einfahrtbesitzer
Einfahrtgeld
(einfährtig)
Einfahrtpfennig
Einfahrung
I
Gesellenwillkommentrunk
- in desser infahringe mag eener 2 ß verdrinken, darmit schall der infahringe genog gedaen syn1573 HambHandw. 570Faksimile - digitalisiert im Rahmen von Hamburger Kulturgut Digital
II
Einziehen von Balken in die Mauern eines andern
- zoo verkrijgt hij met die invaringe de hellicht van den muer1657 CoutBruxelles 331Volltext - digitalisiert im Rahmen von "Recht uit de Lage Landen"
- Stallaert II 13
Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Landesbibliothek Münster
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Einfall
einfallen
einfällig
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Einfalt
einfalt
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einfältiglich