Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Einfang
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Einfältigkeit
einfältiglich
- 1 Platz, der durch Zäune usw. begrenzt und als in Besitz genommen bezeichnet ist, Bezirk
- -- als Flurname
- 2 zur Rodung bestimmtes, umzäuntes Stück Wald
- 3 Teile der landesfürstlichen Waldungen, die den Salzarbeitern als Bauplätze überlassen wurden
- 4 Zaun, Umfriedung
II feindseliges Angreifen, Anfassen
III Arglist