Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): einleimen
Artikel davor:
Einlegung
Einlegzettel
Einleibbrief
einleiben
Einleiber
Einleibschaft
Einleibung
Einleibungssumme
(einleichnamen)
einleihen
einleimen
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
"Appellation an die höhere Behörde einzeichnen lassen, etwas auf die gerichtliche Tagesordnung setzen lassen"
- SchweizId. III 1268
Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
Artikel danach:
einleisten
Einleistung
1Einleite
2Einleite
einleiten
Einleiter
Einleitgeld
Einleitung
Einleitungsgeld