Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): einmuten

einmuten

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
"Aufnahme in eine Zunft durch Erlegung der festgesetzten Taxe erbitten"?
  • alle quartal mit jedesmaliger erlegung eines viertel reichstaler eingemutet habe
    1653 EgerZftO. 136
  • einmuthen: ... um die aufnahme in eine zunft oder gesellschaft bitten. sich bey einer zunft, bey einer innung, bey einem gewerke einmuthen, bey den handwerkern. daher die einmuthung: die einmuthung thun, verrichten
    1793 Adelung2 I 1724