Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): einmuten
Artikel davor:
Einmietung
Einmietungszeit
Einmietungszettel
Einmietzeit
Einmietzettel
einmischen
Einmischung
einmündig
einmüßen
einmustern
einmuten
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
"Aufnahme in eine Zunft durch Erlegung der festgesetzten Taxe erbitten"?
- alle quartal mit jedesmaliger erlegung eines viertel reichstaler eingemutet habe1653 EgerZftO. 136Faksimile - digitalisiert im Rahmen von Czech Medieval Sources online
- einmuthen: ... um die aufnahme in eine zunft oder gesellschaft bitten. sich bey einer zunft, bey einer innung, bey einem gewerke einmuthen, bey den handwerkern. daher die einmuthung: die einmuthung thun, verrichten1793 Adelung2 I 1724
Artikel danach:
Einmuter
Einmutgeld
einmütig
einmütigen
Einmütigkeit
einmütiglich
einmütlich
Einmutung
Einnahme