Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): einpfänden

einpfänden

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
mnd. mnl. inpanden 

I
I 1 einziehen, pfänden
I 2
(Vieh) schütten
II jemanden gefangen setzen
unter Ausschluss der Schreibform(en):