Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): einrücken
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I
- wer gegen die straße bauen wil, ... sol nicht weiter mit seinem gebäude heraußrücken ... [tut er es dennoch] sol [er es] wieder einrücken1586 LübStR. III 12 § 2Volltext (und Faksimile), Ausgabe von 1586 - in DRQEdit
II
in etwas aufnehmen
- diesem brief in specie ... zue inseriren und einzuerucken1665 WürtLändlRQ. I 366Faksimile (ca. 54 KB)
- irem eyde mit einzurücken1724 MittKönigsberg 2 (1910) 202
- in den meierbrief eingerückt1803 Gesenius,Meierrecht II 215Faksimile - in Google Books
- die schenkung ... dem heirathsvertrag eingerücktBadLR. 1809 Satz 963Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
III
- wenner twe van utwendigen ..., de unse borgerschop nicht hedden, wolden hirbinnen mit uns to wohnende to uns inrucken16. Jh. Stadthagen 92
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