Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Eintägerstätte

Eintägerstätte

  • um ... zu bestimmen, wie hoch die brautschätze nach unterschied der erbe gutsherrlich bewilligt ... werden können, so wollen wir ... festsetzen, daß von einer eintägerstätte 15 thlr., eine kuh und ein rind ausgelobet werden könne
    1784 Wigand,Minden II 481