Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Einverständnis
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Übereinstimmung
- daß ... ein halter sowohl daz dorfobrigkeitliche, als der gemeinde vieh mit einverständnus halten1753 Chorinsky,Mat. IV 149
- nach den schluß der mehresten stimmen und guter einverständniß1781 NÖsterr./ÖW. XI 50Faksimile (ca. 40 KB)