Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): einwurzen

einwurzen

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I
  • paumb ... in seinen grund ... gesetzt und dieselbe eingewurzt 
    1599 NÖLREntw. V 169 § 4
  • solang ... pflantzen ... nicht eingewurtzt 
    oJ. TractIurIncorp. XIII § 7
II übertragen
  • beschwärlichen handlungen so ein zeit her vasst eingewurzt 
    1599 NÖLREntw. II 8 § 19
unter Ausschluss der Schreibform(en):