Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Einzügling
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Fremder, der sich im Dorfe niederläßt
vgl.
Einzögling
- wie ... man sich mit den inzüglingen halten und die annemen söle1550 SGallenOffn. I 48Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- 1600 ArgauLsch. I 53
Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- neüwe ... inzüglinge1609 Argovia 9 (1876) 149Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "E-Periodica. Schweizer Zeitschriften Online"
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