Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Entlassung

Entlassung

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I
  • solle von seiner grundtherrschaft die benöthigte entlassung vorlegen
    1649 MHungJurHist. V 2 S. 230
  • ein jeder landaman solle beym austritt oder entlassung rechnig geben
    1650 GraubdnRQ. II 328
  • vor entlassung der gerhaabschaft
    17. Jh. ÖW. VI 198
  • abgedankte soldaten, welche nach ihrer entlassung geheyrathet
    1723 CAustr. IV 152
  • gleichwie die adoption also auch ... die entlassung mit erheblichen ursachen ... erfolgen solle
    1729 CAustr. IV 547
II
  • in der entlaßung ... ein mordt begangen
    1657 NÖLGO. 1656 II 97 § 4
III Freistellung von Pfändern
  • das petitum auff die entlassung oder restituierung stellet
    1681 CAustr. I 26
IV Erlassung, Nachlaß
  • entlassung des erforderten landesfürstlichen consens
    1640 Lünig,CJFeud. II 423
unter Ausschluss der Schreibform(en):