Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Entlassung
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I
- solle von seiner grundtherrschaft die benöthigte entlassung vorlegen1649 MHungJurHist. V 2 S. 230Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Pécs
- ein jeder landaman solle beym austritt oder entlassung rechnig geben1650 GraubdnRQ. II 328Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "E-Periodica. Schweizer Zeitschriften Online"
- vor entlassung der gerhaabschaft17. Jh. ÖW. VI 198Faksimile (ca. 53 KB)
- abgedankte soldaten, welche nach ihrer entlassung geheyrathet1723 CAustr. IV 152Faksimile - in Google Books
- gleichwie die adoption also auch ... die entlassung mit erheblichen ursachen ... erfolgen solle1729 CAustr. IV 547Faksimile - in Google Books
II
- in der entlaßung ... ein mordt begangen1657 NÖLGO. 1656 II 97 § 4Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
III
Freistellung von Pfändern
IV
Erlassung, Nachlaß
- entlassung des erforderten landesfürstlichen consens1640 Lünig,CJFeud. II 423Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)