Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Entliegenschaftung

Entliegenschaftung

  • wenn 2 ehegatten oder eines von ihnen die gemeinschaft auf ihre gegenwärtigen und künftigen liegenschaften ganz oder zum theil mit bezieht, so nennt man dieses geding entliegenschaftung 
    BadLR. 1809 Satz 1505