Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Entliegenschaftung
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Entliegenschaftung
- wenn 2 ehegatten oder eines von ihnen die gemeinschaft auf ihre gegenwärtigen und künftigen liegenschaften ganz oder zum theil mit bezieht, so nennt man dieses geding entliegenschaftungBadLR. 1809 Satz 1505Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
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