entpfründen
entpfründen
entstellt aus entfremden
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di recht ... unserm gotzhaus ... nicht emphründen weder mit verchaufen noch mit versetzen1345 OÖUB. VI nr. 497
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daz ... hertzog A. ...unsere vessten ... die ... von unserm gotzhaus versatzt und entphründet waren, geholfen hat ... wider in unsers gotzhaus gewalt ... zubringen1389 Pez,Cod. III 78 Faksimile