Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): entschlagen
Artikel davor:
Entschichtung
entschicken
Entschickung
entschiedlich
entschießen
(entschiffern)
Entschirmung
Entschlag
(entschlagbar)
Entschlagbrief
I auspacken
- 1 von Verpfändung freimachen, Arrest aufheben
- 2 jemanden aus dem Bann befreien
- 3 (gebannte Flur) aufmachen
- 4 (Gemeindegut) frei gebrauchen lassen
- 5 (aus Gefangenschaft) freilassen
- 1 entledigen
- 2 (jemanden einer Verpflichtung) entheben
- 3 einen Einwurf zurückweisen
- 4 (von einem Kauf) zurückgehen
IV reflexiv
- 1 entäußern, verzichten
- 2 (auf eine Erbschaft) verzichten, sie nicht antreten
- 3
- 4 (von einem Kauf) abstehen, ihn rückgängig machen
- 5 (einen Beruf) aufgeben
- 6
- 7 sich jemandes entledigen
VI in Streit geraten
VII abschlagen, sich weigern
IX abtreiben
X ob für empfangen?