Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): entziehen

I
  • 1 widerrechtlich wegnehmen, rauben
  • 2 im Rechtsweg abgewinnen
  • 3 kraftlos werden
II wegmieten
III reflexiv
  • 1 sich entäußern
  • 2 sich aus jemandes Gewalt begeben
  • 3 nicht Folge leisten, sich drücken um
IV ab-, wegziehen
V verleiten