Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Erbbesitzer

Erbbesitzer


I "erblicher Besitzer eines Landgutes" Gutzeit,Livl. I 260
  • daß ein erbbesitzer vor dem 30sten niemand zu antworten schuldig
    1717 Blüting,Gl. I 91
II Inhaber eines bäuerlichen Erblehens
  • [R. verkauft] seyn erbe und gut ... mit czinsen, czinshaftigen guetern, mit den erben und erbbesitzern 
    1473 KamenzUB. 101