Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Erbeinigung
Artikel davor:
Erbehrenamt
Erbehrenstelle
Erbeid
Erbeigen
erbeigen
Erbeigenschaft
Erbeigentum
Erbeigentümer
erbeigentümlich
Erbeeimer
Erbeinigung
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
Erbverbrüderungsvertrag
- daß etliche geschlechter zwischen ihnen selbsten erbeinigung aufrichten1550 Walther,Tract. I Kap. 23
- der herrn von L. erbainigung1561 EderRel. I 154
- 1564 BrfFriedrFromm. I 503
- 1636 Schrötter,ÖStaatsr. II 333
- 1729 CAustr. IV 578
Faksimile - in Google Books