Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Erbfähnrich
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Erbfähnrich
- in S. hat es erbfähnrich, das sind die C., so anno 1090 zu diesem ampt gekommen1591 Spangenb.,Adelsp. I 353Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg