Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Erbfallslehenreich

Erbfallslehenreich

  • mit was rechtmässigen titul bey erholter lehensverwaltung zu N. die auf rechnung der doppelten todt- und erbfallslehenreichen habe introduciret werden können
    1721 Bluemblacher App. 33