Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Erblehensmann
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Erblehenbrief
Erbleheneigentümer
Erblehensgerechtigkeit
Erblehengericht
Erblehengut
Erblehensherr
Erblehenhof
Erblehensmann
Inhaber eines Erblehens, Erbpächter
- von demselben hauß und guth recht erblehenmannen sollen sein1358 Lünig,CJFeud. II 105Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- erbzinßmann oder erblehnsmann1711 Nahmer I 155Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- MittBadHistK. 10 (1889) 71