Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): erblehlich
Artikel davor:
Erblehensmann
Erblehenspflicht
Erblehensrecht
Erblehenschaft
Erblehenstück
Erblehensträger
Erblehenware
erblehensweise
Erblehenszins
Erblehenzinsgut
erblehlich
als Erblehen übertragen
- SchweizId. III 1238
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