Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): erblicherweise
Artikel davor:
Erblehung
Erblehungszins
Erbleihbrief
Erbleihe
Erbleihen
Erblein
erblenden
Erbler
Erbleute
erblich
erblicherweise
als Erblehen
- güter, einkommen, zinse, herlichkeiten, gerechtigkeit, erblicher- oder leibgedingesweise eingehabt1561 Sachsse,MecklUrk. 257Faksimile (ca. 135 KB)